Du hast doch nicht gedacht, dass das ohne gesetzliche Regelung abgeht, oder?
Grundlegend wichtig ist vor allem eins: Um zu Hause für Deinen Eigenbedarf Bier zu brauen, bedarfst Du keiner amtlichen Genehmigung, du darfst es auf jeden Fall. Einzig über das wie solltest Du Bescheid wissen, damit Du nichts verkehrt machst.
Erlaubte Mengen
200 Liter pro Kalenderjahr darf jeder Bürger in Deutschland brauen, ohne daß sich daraus steuerliche Verpflichtungen ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein leichtes Diätbier oder um einen Doppelbock handelt. Die Freimenge gilt pro Person und nur für Bier, das im eigenen Haushalt oder in einem nichtgewerblichen Gemeindebrauhaus hergestellt wird.
Und jetzt kommt der HAMMER:
Anmeldung und amtliche Auflagen
Die Brautätigkeit muß dem zuständigen Hauptzollamt rechtzeitig angezeigt werden. Das bedeutet, daß Du mindestens vor dem ersten Brautag mit ausreichend Vorlauf Dein Brauvorhaben anzeigen mußt. Hierzu genügt eine formlose Mitteilung wie:
Hiermit zeige ich an, daß ich beabsichtige, für meinen eigenen Bedarf als Hobbybrauer Bier herzustellen. Erstmalig wird dies am [Datum] geschehen.
Falls Du absehen kannst, daß Du vorerst nicht mehr als 200 Liter im Jahr brauen wirst, solltest Du darauf am besten ausdrücklich hinweisen. Über die Notwendigkeit weiterer Anmeldungen („Brauanzeigen“) erteilt Dir das Hauptzollamt mit dem Bescheid über die Kenntnisnahme entsprechende Auflagen. Diese variieren erfahrungsgemäß von Zollamt zu Zollamt, bisweilen sogar zwischen einzelnen Amtsleuten. Beispiele sind:
Die Herrschaften und Damenschaften müssen doch auch was zu tun haben. Ich wollte nur darauf hingewiesen haben. Lustigerweise könntest du Wein herstellen, ohne es anzeigen zu müssen …
Merkwürdig undeutsch, dass dann nicht schon der Hersteller des Brautopfes Meldung an die zuständige Behörde machen muss, wenn er eines seiner Produkte verkauft. 😉
So paranoid ist die deutsche Behörde ja auch nicht – es könnte ja auch sein, dass man den Brautopf nicht benutzt oder weiter verschenkt/verkauft oder ins Ausland mitnimmt …
Mein Herr Silberdistel hat das Teil ganz interessiert angeschaut, hat er doch zumindest schon ein Buch übers Bierbrauen in seinem Bücherregal stehen. Ich denke, da werden auch irgendwann Taten folgen. Ich bin gespannt auf Euer Gebräu. Wie ich las, wirst Du berichten.
LG von der Silberdistel
Ui, spannend. Du wirst berichten?
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Bestimmt.
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Dann machen wir mal einen Tausch, Bier gegen Tomatenpflanzen…..
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Du hast doch nicht gedacht, dass das ohne gesetzliche Regelung abgeht, oder?
Grundlegend wichtig ist vor allem eins: Um zu Hause für Deinen Eigenbedarf Bier zu brauen, bedarfst Du keiner amtlichen Genehmigung, du darfst es auf jeden Fall. Einzig über das wie solltest Du Bescheid wissen, damit Du nichts verkehrt machst.
Erlaubte Mengen
200 Liter pro Kalenderjahr darf jeder Bürger in Deutschland brauen, ohne daß sich daraus steuerliche Verpflichtungen ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein leichtes Diätbier oder um einen Doppelbock handelt. Die Freimenge gilt pro Person und nur für Bier, das im eigenen Haushalt oder in einem nichtgewerblichen Gemeindebrauhaus hergestellt wird.
Und jetzt kommt der HAMMER:
Anmeldung und amtliche Auflagen
Die Brautätigkeit muß dem zuständigen Hauptzollamt rechtzeitig angezeigt werden. Das bedeutet, daß Du mindestens vor dem ersten Brautag mit ausreichend Vorlauf Dein Brauvorhaben anzeigen mußt. Hierzu genügt eine formlose Mitteilung wie:
Falls Du absehen kannst, daß Du vorerst nicht mehr als 200 Liter im Jahr brauen wirst, solltest Du darauf am besten ausdrücklich hinweisen. Über die Notwendigkeit weiterer Anmeldungen („Brauanzeigen“) erteilt Dir das Hauptzollamt mit dem Bescheid über die Kenntnisnahme entsprechende Auflagen. Diese variieren erfahrungsgemäß von Zollamt zu Zollamt, bisweilen sogar zwischen einzelnen Amtsleuten. Beispiele sind:
http://www.besser-bier-brauen.de/selber-bier-brauen/rechtliches/
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Es wiehert der Amtsschimmel, der vermutlich zu viel des Brauerzeugnisses zu sich genommen hat.
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Die Herrschaften und Damenschaften müssen doch auch was zu tun haben. Ich wollte nur darauf hingewiesen haben. Lustigerweise könntest du Wein herstellen, ohne es anzeigen zu müssen …
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Merkwürdig undeutsch, dass dann nicht schon der Hersteller des Brautopfes Meldung an die zuständige Behörde machen muss, wenn er eines seiner Produkte verkauft. 😉
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So paranoid ist die deutsche Behörde ja auch nicht – es könnte ja auch sein, dass man den Brautopf nicht benutzt oder weiter verschenkt/verkauft oder ins Ausland mitnimmt …
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Der Pott sieht doch recht schnieke aus, den wird man sich doch wohl auch zu reinen Dekozwecken irgendwohin stellen dürfen?
[Die Vorstellung, dass irgendein Beamter im Hauptzollamt solche Privatbrauanzeigen bearbeiten muss, finde ich allerdings beschmunzelnswert!]
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Vor allem muss er wohl trinkfest sein. Probieren gehört doch sicher zum Berufsbild.
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Solange du nicht braust, kannst du ihn einstauben lassen, ohne die Behörde zu informieren.
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Aber aber die ganzen Kohlenhydrate!!
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Seine, nicht meine. 😉
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Da bin ich aber mal gespannt 😀👍🏻
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Mein Herr Silberdistel hat das Teil ganz interessiert angeschaut, hat er doch zumindest schon ein Buch übers Bierbrauen in seinem Bücherregal stehen. Ich denke, da werden auch irgendwann Taten folgen. Ich bin gespannt auf Euer Gebräu. Wie ich las, wirst Du berichten.
LG von der Silberdistel
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Lass den Amtsschimmel wiehern, tut mir leid, aber die spinnen. Viel Spaß beim Brauen.
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„Heute back‘ ich, morgen brau‘ ich, übermorgen hol‘ ich der Beamten Kind“ 😉
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Cool…bin gepannt wie es schmeckt 🙂
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Sollte der Apparat nicht eher „Biermeier“ heißen?? Oder hat man das R durch ein L ersetzt, um den deutschen Amtsschimmel zu verwirren?
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