Heute: arbeiten, sporteln, jetzt couching (und ein grottiges Handyfoto)

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Heute um kurz nach halb 8 anfangen mit Arbeit und um kurz nach halb 9 aufhören … Und morgen wieder um kurz nach halb 8 da sein …
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Das widerspricht dem deutschen Arbeitsschutzgesetz, das nur einen 10 Stunden-Tag zulässt. Deine Führungskraft macht sich strafbar.
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Njet – ich bin Beamte. Darf (ausnahmsweise) 13 Stunden Dienst leisten, wenn ich 1 Stunde Pause dabei habe. Und zwischen Dienstende und erneuter Dienstaufnahme müssen 11 Stunden liegen.
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Das mit der 11-Stunden-Regelung gilt hier auch. Die 13 hingegen dürfen wir nicht mal im Havariefall.
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So ein Beamter darf das. Allerdings nicht als regelmäßige Variante – ausnahmsweise. Diese Woche hab ich, denke ich, wenig Probleme, die 41 Stunden zu erfüllen (ich hab nämlich auch noch eine 41-Stunden-Woche – im Gegensatz zu den Arbeitnehmern im Öffentlichen Dienst, die mit 39 Stunden pro Woche dabei sind.)
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Ich hab mal nachgeschaut § 4 Satz 1 und zwei Arbeitszeitverordnung:
§ 4 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Hierbei dürfen 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschritten werden.
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Mehr grottige Handyfotos, bitte! Dann fühle ich mich nicht immer so alleine.
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Die Fotos aus der Badegrotte gingen nicht besser. Heute war Dunkelschwimmen angesagt 😉
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Oh, Schaltjahr. Gut dass du mich darauf aufmerksam machst. Dass du wasseraffin bist, musst ich ja, aber glich ganz Becken voll davon …
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Ich finde das Foto gut. Es hat was von Grafik und das gefällt mir nun mal. 🙂
Mach mal noch ein bissel so weiter.
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